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Gewährung von Aussetzung der Vollziehung wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt

Das FG Münster hat die Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (Az. 1 V 1595/25 E).

Das FG Münster hat die Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (Az. 1 V 1595/25 E).

Das FG Münster hat die Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (Az. 1 V 1595/25 E).

Quelle: www.datev.de

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Keine Schenkung an den Ehegatten durch Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe

Das FG Münster hat entschieden, dass eine unentgeltliche Zuwendung an den anderen Ehegatten nur gegeben ist, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann, was bzgl. eines Wohnrechts an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall ist (Az. 3 K 459/24 Erb).

Das FG Münster hat entschieden, dass eine unentgeltliche Zuwendung an den anderen Ehegatten nur gegeben ist, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann, was bzgl. eines Wohnrechts an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall ist (Az. 3 K 459/24 Erb).

Das FG Münster hat entschieden, dass eine unentgeltliche Zuwendung an den anderen Ehegatten nur gegeben ist, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann, was bzgl. eines Wohnrechts an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall ist (Az. 3 K 459/24 Erb).

Quelle: www.datev.de

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Jedes dritte kleine und mittlere Unternehmen bietet Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeiter

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels gewinnt die Bindung älterer Beschäftigter an den Arbeitsmarkt an Bedeutung. Eine Sonderbefragung des KfW-Mittelstandspanels zeigt, dass rund ein Drittel der KMU in Deutschland grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ermöglicht.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels gewinnt die Bindung älterer Beschäftigter an den Arbeitsmarkt an Bedeutung. Eine Sonderbefragung des KfW-Mittelstandspanels zeigt, dass rund ein Drittel der KMU in Deutschland grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ermöglicht.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels gewinnt die Bindung älterer Beschäftigter an den Arbeitsmarkt an Bedeutung. Eine Sonderbefragung des KfW-Mittelstandspanels zeigt, dass rund ein Drittel der KMU in Deutschland grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ermöglicht.

Quelle: www.datev.de

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Europäisches Parlament: Rechtsausschuss positioniert sich zu wesentlichen Inhalten des Omnibus-Paketes I

Am 13. Oktober 2025 hat der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sog. Omnibus-Paketes I der EU-Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt. Darüber informiert die WPK.

Am 13. Oktober 2025 hat der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sog. Omnibus-Paketes I der EU-Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt. Darüber informiert die WPK.

Am 13. Oktober 2025 hat der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sog. Omnibus-Paketes I der EU-Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt. Darüber informiert die WPK.

Quelle: www.datev.de

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Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.

Quelle: www.datev.de

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STEUERBERATER, STEUERKANZLEI IM LANDKREIS DACHAU UND GROSSRAUM MÜNCHEN – KAMETER. ECKERT. LUGER.

KEL Chef

Als zuverlässige Partner und Steuerberater stehen wir Ihnen in steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Unternehmen und Betriebe aller Rechtsformen und Größenklassen sowie vermögende Privatpersonen im Landkreis Dachau und im Großraum München.

Durch die Verbindung von persönlichem Engagement und höchster Dienstleistungsqualität haben wir uns das Vertrauen unserer Mandanten aus Handwerk und Handel, Industrie und den freien Berufen gesichert.

Dieses Vertrauen auszubauen und zu festigen, ist unser primäres Ziel.

Als Ihre ersten Ansprechpartner in Steuer- und Wirtschaftsfragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich – gerne auch bei Ihnen vor Ort – zur Verfügung.

Individuelle und erfolgreiche Beratung basiert auf einem Vertrauensverhältnis, das mit einem Gespräch von Mensch zu Mensch beginnt.

 

Unsere Leistungen

  • Steuerberatung für Unternehmen

    Steuerberatung für Unternehmen

    Unsere Steuerberater unterstützen Sie bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Ihre Buchhaltung, Finanzierungsgespräche mit Banken und Investoren sowie der Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen.
  • Steuererklärung

    Steuererklärung

    Was darf abgesetzt werden und wie? Welche Sonderausgaben dürfen in der Steuererklärung berücksichtigt werden? Wir stehen Ihnen bei Ihrer Steuererklärung mit Rat und Tat zur Seite!
  • Steuerrecht

    Steuerrecht

    Wir lassen Sie bei steuerrechtlichen Fragen nicht allein! Unser Team von Steuerberatern und Rechtsexperten prüft Ihre Steuerbescheide, unterstützt Sie bei Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen und vertritt Ihre Interessen vor Finanzgerichten.
  • Steuerberatung

    Steuerberatung

    Wir beraten Sie umfassend und individuell in allen Fragen rund um Steuer und Sozialversicherung. Darüber hinaus führen wir Steuerüberprüfungen von Immobilien und Geldanlagen für Sie durch.
  • Existenzgründung

    Existenzgründung

    Die Gründung des eigenen Unternehmens ist ein wichtiger Schritt. Hier sollten die Vorbereitungen sach- und fachkundig getroffen werden, damit Geschäftsabläufe später reibungslos verlaufen. Wir unterstützen Sie dabei!
  • Gebühren

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    Bei der Abrechnung unserer Dienstleistungen sind wir gesetzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden. Transparenz wird bei unseren Angeboten und Abrechnungen großgeschrieben.
    Kameter Eckert Luger Steuerberater München Dachau Steuerkanzlei MUC